Grabpflege
Unter Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Bei der Jahresgrabpflege werden die Bepflanzungsleistungen von der ausführenden
Friedhofsgärtnerei individuell mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn abgestimmt. Turnusmäßig stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen in Rechnung.
Je nach Vertragsgestaltung enthält die Grabpflege folgende Komponenten:
- Befreiung des Grabbeetes von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut, etc.)
- Düngung der Pflanzen
- Schnitt der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten
- Gießen der Pflanzen im Rahmen der normalen Witterung
- Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden
- Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
- Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen
- Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
Besprechen Sie Ihre individuellen Wünsche mit uns, wir finden sicher eine Lösung
Vorteile
Wird die Durchführung der Grabpflege durch einen qualifizierten Friedhofsgärtner übernommen, so können Sie auf eine fachmännische Ausführung der vereinbarten Leistungen vertrauen.
Geben Sie die Pflege einer Grabstätte ruhig in unsere Hände, dann haben Sie eine Sorge weniger.
Saisonbepflanzung
Das Wechselbeet setzt mit seiner Blütenfülle den leuchtenden Grabakzent. Die bunten Blumen sind ebenso Symbole des Lebens wie des Trostes. Vorwiegend einjährige Pflanzen kommen auf Wechselbeeten
im Frühjahr, Sommer und Herbst zum Einsatz. Die Gestaltung der Wechselbeete (einfarbig mit einer Art oder bunt durchmischtes Strukturbeet) ist ebenso Geschmacksache wie die Form eines Beetes.
Grafische Formen wie Rechtecke oder Kreise sind einfacher zu bepflanzen und zu pflegen als freie Formen, wie zum Beispiel Herzen oder Tropfen. Die optimale Größe der Wechselbeete richtet sich nach
der Größe des Grabes. Bei Reihen- und Urnengräbern sehen die Gestaltungsrichtlinien ca. 35% und bei Wahlgräbern ca. 15% Flächenanteil vor.
Dauergrabpflege
Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von ca. 4500 Fachbetrieben, die
bundesweit in 24 Treuhandstellen oder Genossenschaften (Dauergrabpflege-Einrichtungen) zusammengeschlossen sind, durchgeführt.
Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die
Dauergrabpflege-Einrichtung legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen.
Unter Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Bei der Jahresgrabpflege werden die Bepflanzungsleistungen von der ausführenden
Friedhofsgärtnerei individuell mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn abgestimmt. Turnusmäßig stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen in Rechnung.
Je nach Vertragsgestaltung enthält die Grabpflege folgende Komponenten:
- Befreiung des Grabbeetes von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut, etc.)
- Düngung der Pflanzen
- Schnitt der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten
- Gießen der Pflanzen im Rahmen der normalen Witterung
- Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden
- Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
- Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen
- Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
Besprechen Sie Ihre individuellen Wünsche mit uns, wir finden sicher eine Lösung.
bunt durchmischtes Strukturbeet) ist ebenso Geschmacksache wie die Form eines Beetes. Grafische Formen wie Rechtecke oder Kreise sind einfacher zu bepflanzen und zu pflegen als freie Formen, wie
zum Beispiel Herzen oder Tropfen. Die optimale Größe der Wechselbeete richtet sich nach der Größe des Grabes. Bei Reihen- und Urnengräbern sehen die Gestaltungsrichtlinien ca. 35% und bei Wahlgräbern
ca. 15% Flächenanteil vor.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dauergrabpflege-wl.de